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Letzte Einreichfrist 2014 im IBK-Kleinprojektefonds

bis 15. September

Bild: Frauengruppe vom Seminar "Pflanzen verbinden über Landesgrenzen". Quelle: B. Kubalczyk
Seit 2010 unterstützt die Internationale Bodensee Konferenz (IBK) mit Interreg-Mitteln kleinere grenzüberschreitende Begegnungs- und Austauschprojekte im Bodenseeraum. Die erfolgreiche Pilotphase wird Ende 2014 abgeschlossen. Letzte Einreichreichfrist für Projekte, die in 2014 vollständig umgesetzt werden, ist der 15. September. Aufgefordert sind Privatpersonen, Schulen, Vereine, Kommunen und regionale Einrichtungen.  

Ziel des Fonds ist es, dass sich die Menschen im Grenzraum Bodensee besser kennen lernen und Netzwerke über die Grenzen hinweg knüpfen – etwa im Rahmen von Workshops, Exkursionen, Turnieren, gemeinsamen Ausstellungen. Bisher wurden über 90 Projekte aus den Bereichen Umwelt, Kultur, Soziales, Bildung, Sport oder Tourismus gefördert, darunter zuletzt das „Jugendtheaterfestival BOJE" in Bregenz, das BodenseeCamp für junge Medienschaffende in Markelfingen oder die „Sigismundtafel" zwischen Konstanz, Kreuzlingen und Tägerwilen.

Mehr regionale Identität schaffen

In den Förderprojekten zählt der persönliche Kontakt – egal ob Jugendliche, Lehrkräfte, Senioren, Historiker oder Laienschauspieler. „Begegnung und gemeinsames Tun stärken das gegenseitige Verständnis und eine gemeinsame Identität im Grenzraum", so IBK-Geschäftsführer Klaus-Dieter Schnell. „Ermöglicht wird dies nicht zuletzt durch die Fördermittel aus dem Interreg IV-Programm ‚Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein‘". Aufgrund der sehr guten Erfahrungen plant die IBK bereits die Fortführung des Kleinprojektefonds für die nächsten Jahre. Ein definitiver Entscheid der Regierungschefs dazu wird im Dezember 2014 erwartet.

Gute Beratung erleichtert die Teilnahme

Für die auslaufende Pilotphase können weiterhin Anträge gestellt werden. Die Projekte müssen jedoch bis Jahresende definitiv abgeschlossen sein. Für alle Interessierten bietet die IBK-Geschäftsstelle ausführliche Beratung an. Als Kleinprojekte gelten Projekte mit Gesamtkosten unter 20.000 Euro. Für den Antrag genügen eine kurze Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan. Eine internationale Jury der IBK wählt die Projekte aus. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Projektkosten, d.h. ein Eigenanteil ist immer selbst zu tragen. Der Regelsatz der Förderung liegt bei maximal 2.500 Euro. Projekte mit besonderer Wirkung und größerer Reichweite können ausnahmsweise bis zu 10.000 Euro erhalten.

Projektpartner aus zwei Ländern

Wichtig ist, dass zwei oder mehr Partner aus mindestens zwei Ländern ein gemeinsames Projekt planen. In Frage kommen Partner aus den Kantonen St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, aus Vorarlberg, dem Fürstentum Liechtenstein und den deutschen Landkreisen Konstanz, Bodenseekreis, Sigmaringen, Ravensburg sowie Lindau, Oberallgäu und der kreisfreien Stadt Kempten.

Informationen über den Kleinprojektefonds und zum Verfahren der Antragstellung gibt es hier. Beratung und Unterstützung in der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz, Katja Heller, Tel. +49 (0) 7531 / 5 27 22, kleinprojekte@bodenseekonferenz.orgLetzte Einreichfrist: 15. September 2014
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