Gefördert werden insbesondere Projekte, die
- grenzüberschreitende Kontakte zwischen Bürger:innen, Organisationen und Institutionen der Bodenseeregion vertiefen und das gegenseitige Verständnis fördern,
- die regionale Identität der Bevölkerung und die gemeinsame Verantwortung für die Bodenseeregion stärken,
- auf Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer und Netzwerkbildung abzielen,
- Grundlagen für weiterführende gemeinsame Projekte schaffen
- Modellcharakter besitzen,
- eine nachhaltige Entwicklung der Bodenseeregion fördern,
- zur Umsetzung territorialer Strategien beitragen oder
- neuartige Ansätze für gemeinsame Herausforderungen in der Bodenseeregion entwickeln.
Besonders geeignet ist die Kleinprojektförderung für Vorhaben von Institutionen, NGOs, Vereinen, Verbänden und Körperschaften.
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Projekte grenzüberschreitend sind und von den Partnern gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden. Die grenzüberschreitende Wirkung muss im Gebiet der IBK bzw. der Interreg ABH-Gebietskulisse zum Tragen kommen.
- Eine Förderung von bis zu 30.000 € bei Projektkosten von bis zu 50.000 € aus Mitteln des Interreg-Programm kann beantragt werden.
- Alle Projektpartner profitieren von einem Fördersatz von 60%.
Der IBK-KPF wurde vom Interreg-Lenkungsausschuss in der Sitzung vom 28.09.2022 als Leuchtturmprojekt eingestuft.
Gerne bieten wir Ihnen individuelle Beratung und Unterstützung an. Bitte nehmen Sie im Vorfeld der Antragstellung Kontakt mit uns auf.
Wir machen Sie auf folgende wichtige Informationen aufmerksam:
- 2025 wird es voraussichtlich nur eine Einreichfrist für Interreg-Kleinprojekte geben. Daher wird die Frist zur Abgabe der Anträge auf den 17. Februar 2025 verlängert.
- Nächste Beratungstage: 10. Dezember 2024 und 15. Januar 2025.
Bitte reichen Sie Projektanträge über folgende E-Mail-Adresse ein: kleinprojekte@bodenseekonferenz.org