Gefördert werden können gemeinsame Projekte von Privatpersonen, Schulen, Vereinen und sonstigen Gruppierungen. Auch kommunale Aktionen, regionale Initiativen sowie kleine Tourismus- und Standortförderprojekte aus allen Lebensbereichen wie z.B. Umwelt, Sport, Kultur, Soziales können Anträge stellen.
Die Projekte müssen von mindestens zwei Partnern aus unterschiedlichen Staaten in der Bodenseeregion bzw. im IBK-Raum umgesetzt werden. International ausgerichtete Instiutionen können als alleiniger Antragsteller auftreten.
- Förderung bis 3.000 € bei Projektgesamtkosten von i.d.R. bis zu 5.000 €
Gerne bieten wir Ihnen individuelle Beratung und Unterstützung an. Bitte nehmen Sie im Vorfeld der Antragstellung Kontakt mit uns auf.
Wir machen Sie auf folgende wichtige Informationen aufmerksam:
Aus zwingenden organisatorischen Gründen müssen wir den Zeitplan für das Antragsverfahren im IBK-Kleinprojektefonds wie folgt ändern:
- Die Antragsfrist 30. September 2023 für Begegnungsprojekte bleibt bestehen.
- Über die eingereichten Anträge kann das Auswahlgremium voraussichtlich erst Mitte/Ende Februar 2024 entscheiden.
- Ausnahme: Anträge, die bei uns vollständig bis zum 15. September 2023 eingereicht werden, können dem Auswahlgremium bereits im November 2023 zur Beratung vorgelegt werden. Dieses Angebot gilt ausschließlich für Projekte, die bereits im Hinblick auf die kommende Einreichfrist mit uns Kontakt aufgenommen hatten.
Bitte reichen Sie Projektanträge nur über folgende E-Mail-Adresse ein: kleinprojekte@bodenseekonferenz.org