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Der Blick über den Tellerrand lohnt

IBK-Kleinprojektefonds fördert Begegnungsprojekte

Foto: Kutschfahrt bei einem typischen Begegnungprojekt des IBK-Kleinprojektefonds.
Wer eine gute Idee zusammen mit einem Partner aus einem Nachbarland umsetzen will, kann sich bis zum 28. Juni 2014 um eine Förderung bewerben. Gesucht sind diesmal besonders Projekte mit Partnern aus der Schweiz. Die Mittel aus dem Interreg IV-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein stehen noch bis Ende 2014 zur Verfügung.

„Der IBK-Kleinprojektefonds trägt zur Realisierung von Projekten bei, die über Landesgrenzen hinweg das gegenseitige Verstehen fördern, persönliche Kontakte vertiefen und so Brücken bauen", so Klaus-Dieter Schnell, Geschäftsführer der IBK. „Bewerben können sich Privatpersonen, Schulen, Vereine, Kommunen oder regionale Einrichtungen, die gemeinsam grenzüberschreitende Vorhaben umsetzen wollen."

Projekte zwischen Schweiz, Deutschland und Vorarlberg

Bereits über 80 Projekte stehen auf der Förderliste des IBK-Kleinprojektefonds. Vom deutsch-schweizerischen Seniorenaustausch über internationale Sportfeste in Handball und Unihockey, über Workshops, Tagungen und Exkursionen aus den Themenfeldern Umwelt, Bildung und Soziales bis zu Ausstellungen mit Regionalbezug ist alles dabei. Im Jahr 2014 werden zum Beispiel das Jugendtheaterfestival BOJE, die grenzüberschreitende Sigismundtafel von Konstanz, Kreuzlingen und Tägerwilen oder ganz aktuell die Vernetzung der Co-Working-Initiativen und der erste Dialekt-Poetry-Slam in der Bodenseeregion gefördert.

Gute Chancen für Schweizer Antragsteller

Nun steht die nächste Bewerbungsrunde an. Da der Fördertopf für Projekte aus der Schweiz noch gut gefüllt ist, werden dieses Mal insbesondere Vorhaben von Partnern aus den Schweizer Kantonen St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden besonders begrüsst, die zusammen mit Partnern aus einem Nachbarland realisiert werden. Eine internationale Jury der IBK wählt die Förderprojekte aus.

Nächste Einreichfrist: 28. Juni 2014

Interessierte können sich bei der IBK-Geschäftsstelle beraten und bei der Antragstellung unterstützen lassen. Das Verfahren ist für jedermann machbar. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Projektkosten bis zu einer Fördersumme von in der Regel 2.500 Euro und in begründeten Ausnahmen bis zu 10.000 Euro pro Projekt. Die Fördermittel des Fonds stammen aus dem Interreg IV-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein", an dem der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein beteiligt sind. Die Pilotphase des Kleinprojektefonds läuft noch bis Ende 2014. Nächste Einreichfrist: 28. Juni 2014. Letzte Einreichfrist: 15. September 2014.

Informationen über den Kleinprojektefonds und zum Verfahren der Antragstellung gibt es im Internet unter http://addminlink-91086. Beratung und Unterstützung in der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz, Katja Heller, Tel. +49 (0) 7531 / 5 27 22, kleinprojekte@bodenseekonferenz.org.
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