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Anschub für grenzüberschreitende Bürgerprojekte

IBK-Kleinprojektefonds in Interreg IV läuft bis Ende 2014 - Begegnung im Fokus

Bild: Vereine organisieren über die Grenzen Sportturniere.
Seit 2010 unterstützt die Internationale Bodensee Konferenz (IBK) mit Interreg-Mitteln kleinere grenzüberschreitende Begegnungs- und Austauschprojekte im Bodenseeraum. Nun geht es im Interreg IV-Programm in die letzte Runde: Wer ein gemeinsames Projekt verwirklichen will, kann sich 2014 zu folgenden Fristen um eine Förderung bewerben: 12. März, 28. Juni und 15. September 2014. Anträge einreichen können Privatpersonen, Schulen, Vereine, aber auch Kommunen und regionale Einrichtungen.  

 „Die internationale Bodenseeregion lebt von den Beziehungen der Menschen, auch über die Grenzen", so Klaus-Dieter Schnell, Geschäftsführer der IBK in Konstanz. „Wer sich kennt, kann Verständnis aufbauen und Gemeinsamkeiten und Chancen erkennen." Aktuell fördert der Fonds bereits 72 grenzüberschreitende Projekte, vor allem aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales und Naturschutz, aber auch kleine Tourismus- und Standortförderprojekte.

Wichtig: Projektpartner aus zwei Ländern
 
Grenzen überwinden, das heißt zwei oder mehr Partner aus mindestens zwei Ländern planen ein gemeinsames Projekt. In Frage kommen Partner aus den Kantonen St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, aus dem Land Vorarlberg, dem Fürstentum Liechtenstein und aus den deutschen Landkreisen Konstanz, Bodenseekreis, Sigmaringen, Ravensburg sowie Lindau und Oberallgäu. Inhaltlich sind keine Grenzen gesetzt – grundsätzlich können Ideen aus allen Lebensbereichen eingereicht werden.

Ganz einfach: Erst Beratung, dann Bewerbung

Interessierte können sich bei der IBK-Geschäftsstelle beraten und bei der Antragstellung unterstützen lassen. Bewerben kann man sich mit Projekten, die ein Gesamtvolumen von 20.000 € nicht überschreiten. Für den Antrag genügen eine kurze Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan. Eine internationale Jury der  IBK wählt die Projekte aus. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Projektkosten, d.h. ein Eigenanteil ist immer selbst zu tragen. Der Regelsatz der Förderung liegt bei maximal 2.500 Euro. Projekte mit besonderer Wirkung und größerer Reichweite können ausnahmsweise bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Fördermittel des Fonds stammen aus dem Interreg IV-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein", an dem der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein beteiligt sind.

Einreichfristen 2014

Die nächste Einreichfrist für Projektanträge endet am 12. März 2014. Weitere Einreichfristen sind am 28. Juni  und 15. September 2014. Alle Projekte müssen bis zum 31.12.2014 umgesetzt und abgerechnet sein. Die Pilotphase des Kleinprojektefonds läuft noch bis Ende 2014.

Informationen über den Kleinprojektefonds und zum Verfahren der Antragstellung gibt es im Internet hier. Beratung und Unterstützung in der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz, Katja Heller, Tel. +49 (0) 7531 / 5 27 22, kleinprojekte@bodenseekonferenz.org.
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