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IBK-Kleinprojektefonds startet wieder durch

Grenzüberschreitende Begegnungsprojekte werden mit bis zu 2.500 Euro gefördert

Bild: Ein Netz rings um den See wird gesponnen.
Die Internationale Bodensee Konferenz (IBK) legt erneut den Kleinprojektefonds zur Unterstützung von grenzüberschreitenden Austausch- und Begegnungsprojekten auf. Ab sofort können Projektideen eingereicht werden. Erste Eingabefrist bis 31. Mai 2015.

Nach einer erfolgreichen Pilotphase 2010-2014 startet jetzt die Neuauflage des IBK-Kleinprojektefonds 2015-2020. „Mit dem Fonds will die IBK Projekte fördern, die das gegenseitige Verständnis, das Wissen um die Region und das regionale Bewusstsein stärken", so Klaus-Dieter Schnell, Geschäftsführer der IBK. „Wer eine Idee hat, kann sich bei der IBK beraten lassen. Wir prüfen, ob ein Projekt die Fördervoraussetzungen erfüllt und unterstützen die Projektträger bei der Antragstellung." Gefördert werden bis 50 Prozent der Projektkosten. In Frage kommen Workshops, Feste, Turniere, Seminare und sonstige Initiativen aus den allen Lebensbereichen sowie kleine Tourismus- und Standortfördervorhaben.

Zunächst startet der Fonds mit dem ersten Fördertopf der „IBK-Begegnungsprojekte". Dieser fördert Austausch und Begegnung auf Ebene der Zivilgesellschaft mit einer Fördersumme von bis zu 2.500 Euro pro Projekt aus Mitteln der IBK-Mitgliedsländer.

Ende 2015 wird dann der zweite Fördertopf „Interreg-Kleinprojekte" starten, der Projekte mit bis zu 25.000 Euro aus Mitteln des Interreg-Programms „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" fördern soll und sich insbesondere an Kommunen, Vereine, Verbände oder Körperschaften richtet. Interreg-Kleinprojekte können voraussichtlich ab Herbst eingereicht werden.

Ideen aus allen Lebensbereichen gesucht

Aktuell können sich für die IBK-Begegnungsprojekte alle Privatpersonen, Vereine, Schulen, Kommunen oder sonstige Einrichtungen bewerben, die ein grenzüberschreitendes Kleinprojekt planen. Ideen dazu können aus allen Lebensbereichen stammen. Voraussetzung ist, dass sich Projektpartner aus unterschiedlichen Ländern des IBK-Gebiets zusammenfinden. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein.

Internationale Jury entscheidet

Eine internationale Jury der IBK entscheidet über die Förderung. Dabei spielt die Qualität der grenzüberschreitenden Kooperation eine Rolle - also die Frage, inwieweit ein Projekt gemeinsam geplant, finanziert und umgesetzt wird -, aber auch die Projektinhalte werden bewertet. Gerne gesehen sind Projekte, die die gemeinsame Verantwortung für die Bodenseeregion stärken, auf Erfahrungsaustausch oder Netzwerkbildung abzielen und ganz allgemein eine nachhaltige Entwicklung fördern.

Einreichfrist am 31. Mai 2015

Interessierte können sich ab sofort bei der IBK-Geschäftsstelle informieren und Projektanträge einreichen. Die Unterlagen stehen unter www.bodenseekonferenz.org zur Verfügung.  Die erste Einreichfrist endet am 31. Mai 2015. Das IBK-Auswahlgremium entscheidet Ende Juni über die ersten Fördermittel. Die nächste Eingabefrist für Begegnungsprojekte wird der 15. September 2015 sein.
Informationen über den Kleinprojektefonds gibt es im Internet unter www.bodenseekonferenz.org/kleinprojektefonds. Dort findet sich auch eine Aufstellung der Förderprojekte der Pilotphase. Beratung und Unterstützung in der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz, Katja Heller, Tel. +49 (0) 7531 / 5 27 22, kleinprojekte@bodenseekonferenz.org.            
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