direkt zum Inhalt springen
Kopfzeile überspringen
Hauptnavigation überspringen
Home
> IBK-Kleinprojektefonds
zweite Navigationsebene überspringen
Laut Beschluss der Regierungschefkonferenz der IBK vom 12.12.2014 fördert die IBK grenzüberschreitende Projekte mit dem "Kleinprojektefonds 2015 bis 2020" in den unten stehenden Förderkategorien.
Der "Kleinprojektefonds 2021 bis 2027" befindet sich derzeit in der Neukonzeption. Der Start kann aufgrund der Vorgaben der EU-Kommission vermutlich erst am 01.01.2022 erfolgen. Bis dahin gilt folgende Regelung:
Ziel ist es, vertrauensvolle grenzüberschreitende Beziehungen auf lokaler und regionaler Ebene zu stärken sowie das gegenseitige Verständnis, das Wissen um die Region und die regionale Identität zu erhöhen. In Frage kommen gemeinsame Projekte von Privatpersonen, Schulen, Vereinen und sonstigen Gruppierungen, kommunale Aktionen, regionale Initiativen sowie kleine Tourismus- und Standortförderprojekte aus allen Lebensbereichen, z.B. Umwelt, Sport, Kultur, Soziales.
Ziel ist es, die grenzüberschreitende institutionelle Zusammenarbeit zu verbessern und Projekte zu fördern, die auf Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer und Netzwerkbildung abzielen und die Grundlage für weitere gemeinsame Projekte schaffen bzw. konkrete Ergebnisse mit Mehrwert für die Region erzielen. Gefördert werden auch Vorhaben, die Modellcharakter besitzen, zur Umsetzung territorialer Strategien beitragen oder neuartige Ansätze für gemeinsame Herausforderungen in der Bodenseeregion entwickeln. Besonders geeignet für Institutionen, NGOs, Vereine, Verbände, Körperschaften.
Sie haben eine Idee? Dann melden Sie sich bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz. Wir prüfen, welche Förderung in Frage kommt und helfen gerne bei der Antragstellung:
Geschäftsstelle der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK),
Bücklestrasse 3e, D-78467 Konstanz, Tel: +49 7531 921 83 14
E-mail: kleinprojekte@bodenseekonferenz.org
IBK-Begegnungsprojekte: Förderkriterien und Antragsformular stehen als Download zur Verfügung (Reglement IBK-Begegnungsprojekte).
Interreg-Kleinprojekte: Förderkriterien (Reglement Interreg-Kleinprojekte), Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit und Infos zur Förderung von Personalkosten stehen als Download zur Verfügung. Das Antragsformular kann nur zur Ansicht geladen werden. Je nach Anzahl der beteiligten Projektpartner erhalten Sie von der IBK-Geschäftsstelle das für Ihr Projekt passende aktivierte Formular sowie eine Excel-Datei für die Kostenkalkulation.
Die Anträge werden per E-Mail mit der IBK-Geschäftsstelle abgestimmt und sodann mit der Unterschrift aller Projektpartner auf dem Postweg eingereicht. Eine internationale Jury der IBK entscheidet mehrfach im Jahr über die Anträge.
Kategorie IBK-Begegnungsprojekte: 31.05.2021
Kategorie Interreg-Kleinprojekte: Die Interreg-V-Förderperiode läuft 2021 aus und es sind nur noch Schweizer Projektmittel in gewissem Umfang vorhanden. Anträge können nur nach individueller Rücksprache mit der IBK-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Übersicht der bisher genehmigten Klein- und Begegnungsprojekte
Beispiele für...
... IBK-Begegnungsprojekte:
- Mit der Idee eines „Brückenfestes“ zwischen Gemeinden beidseits See oder Rhein fördern Sie die Bürgerverständigung. Der Fonds fördert Plakate und Flyer.
- Sie planen eine interkulturelle Begegnung zwischen Jugendlichen im Bodenseeraum. Der Fonds fördert die Raummiete und die Verpflegungskosten.
- Eine Fachexkursion mit Vortrag soll Umweltgruppen grenzüberschreitend vernetzen. Der Fond fördert die Buskosten und das Vortragshonorar.
... Interreg-Kleinprojekte:
- Institutionen aus verschiedenen Ländern entwickeln grenzüberschreitende Lösungsansätze im Rahmen einer Workshop-Reihe. Der Fonds fördert Sach- und Personalkosten.
- Sportvereine aus den Bodenseeländern etablieren gemeinsame Turniere und Fortbildungen. Der Fonds fördert Ehrenamt und Sachkosten.
- Verbände entwickeln ein Modellprojekt für eine grenzüberschreitende Fragestellung. Der Fonds fördert die Sachkosten.
Fußzeile überspringen
Zum Seitenanfang