(Stand 19.01.2021, 18:00 Uhr)
Der Lockdown zur Eindämmung der Pandemie wird in allen Ländern rund um den Bodensee fortgesetzt. Die Massnahmen unterscheiden sich je nach Land, sind im Kern aber ähnlich. Sie wirken sich teils erheblich auf den kleinen Grenzverkehr aus.
Was wo genau gilt, ist den offiziellen Seiten der Länder, Kantone und Landkreise zu Corona zu entnehmen.
Die Neuansteckungen sind überall auf hohem Niveau stabil, teilweise leicht sinkend. Die 7-Tages-Inzidenz (Neuinfektionen letzte 7 Tage pro 100‘000 Ew.) liegt zwischen rund 150 im deutschen Bodenseeraum, etwas unter 200 im Schweizer Teil des IBK-Raum, 170 in Liechtenstein und etwas über 100 in Vorarlberg und damit weit über der als kritisch angesehenen Marke von 50. Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor nicht ganz klar nachvollzogen werden. Etliche Ansteckungen geschehen in Heimen oder im privaten Bereich.
Neue Virusvarianten
bereiten Sorge
In Deutschland wurde der Shutdown von 11.1. vorerst bis Ende Januar verlängert und teils verschärft (z.B. bei privaten Treffen, FFP2-Maskenpflicht im ÖV in Bayern). Baden-Württemberg und Bayern haben ihre Ausgangsbeschränkungen (zwischen 20-5 Uhr bzw. 21-5 Uhr) entsprechend bis 31.1. verlängert. Weiter begrenzt wurden etwa private Treffen und Österreich befindet sich im dritten Lockdown bis zunächst 24. Januar. Auch der Schweizer Bundesrat hat am 13.1. verschärfte Massnahmen bis Ende Februar beschlossen. Die Kantone können zusätzlich strengere Regelungen einführen. Sorgen bereiten vor allem die beiden hochansteckenden Virusvarianten, die in Grossbritannien, Irland und Südafrika zu einem raschen Wiederanstieg der Ansteckungen geführt haben.
Auswirkungen auf die
Grenzen
Nach wie vor stellen die Gesundheitsämter im IBK-Raum kein auffälliges Infektionsgeschehen über die Landesgrenzen fest. Das Offenhalten der Grenzen für Grenzpendler oder familiäre Besuche bewährt sich bisher und soll auch in allen Ländern so fortgesetzt werden. Für regionale Alltagswege bestehen allerdings Einschränkungen. bestehende Ausnahmen etwa von allerdings begrenzt.
In jedem Fall müssen Einreisende beim Aufenthalt die gültigen Ausgangsbeschränkungen sowie Hygiene- und Abstandregelungen vor Ort einhalten!
Einreise nach Deutschland:
In Deutschland gilt ab 14.1.2021 die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes für Einreisen aus Risikogebieten, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebieten (aktuelle Liste beim RKI) eine generelle Test- und Anmeldepflicht unter einreiseanmeldung.de. Für Risikogebiete – wozu u.a. auch A, CH und FL zählen – gibt es davon Ausnahmen, z.B. für den kleinen Grenzverkehr bei Aufenhalten unter 24h, bei Aufenthalten unter 72h z.B. für Besuche von Verwandten in direkter Linie, Ehegatten, Lebensgefährten, für Berufsverkehr und für Grenzgänger). Für Hochinzidienz- und Virusvariantengebiete gibt es keine Ausnahmen (Infos der Bundesregierung für Reisende). Zur Testpflicht hat Bayern ergänzende Regelungen erlassen, u.a. eine wöchentliche Testpfllicht für Grenzgänger.
Nach der Einreise gelten unmittelbar die Einreise-Quarantäneverordnungen der Länder Baden-Württemberg und Bayern. In Baden-Württemberg gilt nach wie vor die 24h-Regel für Besuche im kleinen Grenzverkehr – allerdings nicht mehr zu ausschließlich touristischen Zwecken oder zum Einkauf (Einkauf auf dem Heimweg von der Arbeit bleibt aber erlaubt). Auch Aufenthalte unter 72h z.B. für Besuche von Verwandten in direkter Linie, Ehegatten, Lebensgefährten, für Berufsverkehr und für Grenzgänger sind ausgenommen. Ebenso können wieder Einreisende, die an Corona erkrankt waren (bestätigt durch PCR-Test) und wieder genesen sind, von der Quarantäne befreit werden. Bayern erlaubt dagegen keine Ausnahmen.
Einreisende sollten sich unbedingt vorgängig über die aktuellen Regelungen in Baden-Württemberg und Bayern informieren (Links s. unten).
Einreise nach Österreich:
Für die Einreise nach Österreich gilt bis vorerst 24.01.2021 eine grundsätzliche Quarantänepflicht von 10 Tagen bei Einreise aus Risikogebieten, wozu u.a. Deutschland, die Schweiz und Liechteinstein gehören. Neu ist ab 15.1. eine Verpflichtung zur Registrierung der Anmeldung (Online-Einreise-Formular); Freitesten ist frühestens nach 5 Tagen mit negativem PCR- oder Antigentest möglich; Ausnahme z.B. für berufliche Gründe, Pendler zu Arbeits- oder Studienzwecken, Güterbeförderung, intensive grenzüberschreitende familiäre Beziehungen oder Lebenspartner, Personenbetreuung. Aktuelle Regelung s. FAQ Land Vorarlberg.
Damit können Menschen, die in der Bodenseeregion wohnen und es gewohnt sind, zum Einkaufen, Wandern oder Tanken ins benachbarte Vorarlberg zu fahren, das in nächster Zeit nicht mehr machen.
Einreise in die Schweiz und nach Liechtenstein:
Keine Beschränkungen für Reisende aus A, CH, FL und DE (ohne Test und Quarantäne). Zudem grundsätzliche Ausnahme für Grenzregionen trotz entsprechender Inzidenz aufgrund des engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austauschs. Einreise mit Quarantäne-Pflicht (10 Tage) aus dem Bundesland Sachsen (D).
Auch aufgrund der regionalen Zusammenarbeit konnten pauschale Grenzschliessungen in der zweiten Welle der Pandemie vermieden werden. Im Auftrag der IBK-Regierungschefs wurde die regionale Zusammenarbeit der Partner im Gesundheitswesen während der SARS CoV2-Pandemie verstärkt: regelmässiger Austausch der Gesundheitsämter, Abstimmung grenzüberschreitende Meldewege und Meldestellen, IBK-Webplattform für Behörden zum Austausch von Lageberichten, Testkonzepten oder Impfstragien (siehe IBK-Broschüre Dez. 2020, PDF, 3.2MB).
Die Corona-Pandemie führt deutlich vor Augen, dass
Bedrohungen von Sicherheit und Gesundheit in der modernen Welt vielfach nicht
mehr innerhalb von Landesgrenzen beherrschbar sind – erst recht
nicht in einer hochvernetzen Grenzregion.
Folgende Adressen führen zu den offiziellen Informationsseiten der Staaten, Länder, Kantone und Landkreise zur aktuellen Situation und zu gültigen Bestimmungen in der Corona-Pandemie:
https://www.bundesregierung.de/coronavirus
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/ oder unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-fragen-und-antworten/
https://www.lrakn.de/coronavirus
https://www.bodenseekreis.de/corona
https://www.landkreis-sigmaringen.de/coronavirus
Nachbarkreise im Grenzraum:
WT: https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/informationen-zum-neuartigen-coronavirus
LÖ: https://www.loerrach-landkreis.de/corona
TUT: https://www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles/Informationen-zum-Coronavirus
VS: https://www.lrasbk.de/coronavirus
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
https://www.landkreis-lindau.de/Coronavirus
https://www.oberallgaeu.org/de/gesundheit-von-mensch-und-tier/gesundheitsamt/corona.html
https://kempten.de/corona-20314.html
https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus.html
https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html
Nachbarkantone im Grenzraum:
AG: https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/coronavirus.jsp
BS: https://www.coronavirus.bs.ch
BL: https://www.baselland.ch/corona
GR: https://www.gr.ch/coronavirus
https://www.regierung.li/coronavirus
Auch aufgrund der regionalen Zusammenarbeit konnten pauschale Grenzschliessungen in der zweiten Welle der Pandemie vermieden werden. Im Auftrag der IBK-Regierungschefs wurde die regionale Zusammenarbeit der Partner im Gesundheitswesen während der SARS CoV2-Pandemie verstärkt: regelmässiger Austausch der Gesundheitsämter, Abstimmung grenzüberschreitende Meldewege und Meldestellen, IBK-Webplattform für Behörden zum Austausch von Lageberichten, Testkonzepten oder Impfstragien (siehe IBK-Broschüre Dez. 2020, PDF, 3.2MB).
Die Corona-Pandemie führt deutlich vor Augen, dass Bedrohungen von Sicherheit und Gesundheit in der modernen Welt vielfach nicht mehr innerhalb von Landesgrenzen beherrschbar sind – erst recht nicht in einer hochvernetzen Grenzregion.