(Stand 15.04.2021, 12:00 Uhr)
Der Lockdown zur Eindämmung der Pandemie wird in allen Ländern rund um den Bodensee fortgesetzt. Die Massnahmen unterscheiden sich je nach Land, sind im Kern aber ähnlich. Sie wirken sich teils erheblich auf den kleinen Grenzverkehr aus. Was wo zu beachten ist erfahren Sie auf den offiziellen Corona-Seiten der Länder, Kantone und Landkreise.
Die dritte Welle rollt auch durch die Bodenseeregion. Entsprechend sind die Infektionszahlen wieder gestiegen bzw. stagnieren auf hohem Niveau. Die 7‑Tages-Inzidenz (Neuinfektionen letzte 7 Tage pro 100‘000 Ew.) liegt dies und jenseits der Grenzen auf vergleichbarer Höhe: im deutschen Bodenseeraum bei derzeit 145 (regional unterschiedlich), im Schweizer Teil bei rund 180 (regional steigend), in Liechtenstein ebenso und in Vorarlberg bei 167. Damit bleibt die als beherrschbar angesehene Marke einer Inzidenz unter 50 unerreicht. Kleinregional sind immer wieder Anstiege zu verzeichnen. Die „britische“ Virusvariante B.1.1.7 macht einen Grossteil der Infektionen aus. Das Infektionsgeschehen kann vielfach nicht klar nachvollzogen werden. Etliche Ansteckungen geschehen im privaten Bereich sowie Häufungen in Betrieben oder Einrichtungen. Ein Hoffnungsschimmer ist, dass die Zahl der Hospitalisierungen im Vergleich zu den Neuansteckungen nicht im selben Ausmaß angestiegen ist. Ausserdem sind nicht so viele Todesfällen zu verzeichnen wie in der zweiten Welle und die Durchimpfung der Risikogruppen schreitet überall gut voran.
Virusvarianten
bereiten Sorge
In Deutschland
wurde der Lockdown grundsätzlich bis 18. April verlängert. Ein
Stufenplan sieht je nach Infektionslage Möglichkeiten für Lockerung,
aber auch Verschärfungen vor. Baden-Württemberg
und Bayern
haben ihre Verordnerungen entsprechend
verlängert. Beide Länder haben teilweise Öffnungen bei den
Schulen und Kitas sowie bei Einzelhandel, Museen, Zoos realisiert. Die Tests
werden deutlich ausgeweitet.
In Österreich wird mit der 4.Covid-Schutzmassnahmenverordnung
vorsichtig gelockert, etwa im Handel und in Schulen, verbunden mit
Testpflichten oder FFP2-Maskenpflicht. Das Land Vorarlberg ist seit 15.3.
Pilotregion für eine kontrollierte Öffnung und erlaubt
zusätzlich Veranstaltungen und Tagesgastronomie unter Schutzmassnahmen.
Generell werden viele Berufsgruppen regelmässig
getestet. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bleiben vorerst, auch
Beherbergung ist nur in Ausnahmefällen, z.B. berufliche Zwecke,
möglich.
In der Schweiz werden ab
19. April vorsichtige Öffnungsschritte greifen. Von den März beschlossenen
Stufen sollen unter Wahrung von Schutzkonzepten (Abstandsregeln, Tests, Registrierung)
Lockerungen bei Aussergastronomie, Veranstaltungen und
öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben folgen. Auch Präsenzunterricht soll
eingeschränkt wieder möglich sein. Die Testoffensive
wird fortgesetzt, u.a. werden Schnelltests für Grenzgänger vom Bund
finanziert.
Sorgen bereiten überall die ansteckenderen Virusvarianten, die in Grossbritannien und Irland sowie in Südafrika zu einem raschen Wiederanstieg der Ansteckungen geführt haben. Mittlerweile ist auch im ganzen Bodenseeraum ein grosser Teil der Neuansteckungen auf die „britische“ Variante (B.1.1.7) zurückzuführen. In allen Ländern werden die Teststrategien teils massiv ausgeweitet.
Auswirkungen auf die
Grenzen
Auch nach Monaten der zweiten Welle stellen die Gesundheitsämter im IBK-Raum kein auffälliges Infektionsgeschehen über die Landesgrenzen fest. Das weitgehende Offenhalten der Grenzen für Grenzpendler oder familiäre Besuche bewährt sich bisher. Es soll wenn möglich in allen Ländern so fortgesetzt werden. Für regionale Alltagswege bestehen allerdings immer noch erhebliche Einschränkungen, wie Test- oder Anmeldepflicht auch für regelmässige Pendler.
In jedem Fall müssen Einreisende beim Aufenthalt die gültigen Ausgangsbeschränkungen sowie Hygiene- und Abstandregelungen vor Ort einhalten!
Einreise nach Deutschland:
In Deutschland regelt die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes Einreisen aus Risikogebieten (u.a. A, CH und FL) sowie für Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete (aktuelle Liste beim RKI). Es gilt eine generelle Test- und Anmeldepflicht unter einreiseanmeldung.de. Ausnahmen davon gibt es für Risikogebiete, z.B. für den kleinen Grenzverkehr bei Aufenhalten unter 24h, bei Aufenthalten unter 72h z.B. für Besuche von Verwandten in direkter Linie, Ehegatten, Lebensgefährten, für Berufsverkehr und für Grenzgänger. Für Hochinzidenzgebiete können die Länder ähnliche Ausnahmen für den Grenzverkehr regeln, für Virusvariantengebiete nicht (vgl. Infos der Bundesregierung für Reisende). Zur Testpflicht für Einreisende hat Bayern ergänzend eine Allgemeinverfügung erlassen, die u.a. eine wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger vorschreibt.
Nach der Einreise gelten unmittelbar die Einreise-Quarantäneverordnungen der Länder, hier Baden-Württemberg und Bayern. Dabei gilt nur in Baden-Württemberg nach wie vor die 24h-Regel für Besuche im kleinen Grenzverkehr – allerdings nicht mehr zu ausschließlich touristischen Zwecken oder zum Einkauf (z.B. bleibt aber Einkauf auf dem Heimweg von der Arbeit erlaubt). Auch Aufenthalte unter 72h z.B. für Besuche von Verwandten in direkter Linie, Ehegatten, Lebensgefährten, für Berufsverkehr und für Grenzgänger sind ausgenommen. Ebenso können wieder Einreisende, die an Corona erkrankt waren (bestätigt durch PCR-Test) und wieder genesen sind, von der Quarantäne befreit werden. Bayern erlaubt dagegen keine Ausnahmen.
Einreisende sollten sich unbedingt vorgängig über die aktuellen Regelungen in Baden-Württemberg und Bayern informieren (s. auch Links unten).
Einreise nach Österreich: Grenzgänger müssen sich ab 1.4. nurmehr 1x monatlich anmelden, Testpflicht bleibt.
Für die Einreise aus Risikogebieten (derzeit u.a. D,
CH, FL) gilt weiterhin eine grundsätzliche Quarantänepflicht von 10
Tagen. Die Einreise ist zudem zwingend anzumelden über ein Online-Einreise-Formular
(Pre-Travel-Clearance); ein
„Frei-Testen“ ist frühestens nach 5 Tagen mit negativem PCR-
oder Antigentest möglich;
Ausnahmen von der Quarantäne gibt es unter Vorlage eines
wöchentlichen negativen PCR- oder Antigentests oder ärztlichen
Zeugnisses für regelmässige Pendler zu
Arbeits- oder Studienzwecken, regelmässige
Besuche der Familie oder Lebenspartner, berufliche Gründe,
Güterbeförderung, unvorhersehbare und unverschiebbare
familiäre Anlässe oder Personenbetreuung. Aktuelle Regelung im
Detail: Mobilität
und Einreise Vorarlberg oder FAQ
Einreise Stand 15.4.2021).
Einreise in die Schweiz und nach Liechtenstein:
Derzeit besteht für die Einreise in die Schweiz folgende Melde-, Test- und Quarantäne-Pflicht: Einreisende mit Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug (nicht mit Auto oder zu Fuss) aus Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko, müssen sich vorgängig unter swissplf.admin.ch anmelden. Grenzgänger aus Nachbargebieten wie Baden-Württemberg, Bayern oder Vorarlberg sind von dieser Meldepflicht ausgenommen. Alle Einreisenden mit dem Flugzeug müssen zudem einen negativen PCR-Test (<72h) vorweisen.
Für alle Einreisende, die in den letzten 10 Tagen in einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (s. Liste) ist die Anmeldung obligatorisch. Ebenso besteht Test- und Quarantänepflicht mit bestimmten Ausnahmen (z.B. im Transit, bei wichtigen und dringenden beruflichen und medizinischen Gründen, für Warenverkehr, bei Kultur- und Sportanlässen mit Schutzkonzept). Details siehe Covid-19-Verordnung "Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs".
Auch aufgrund der regionalen Zusammenarbeit konnten pauschale Grenzschliessungen in der zweiten Welle der Pandemie vermieden werden. Im Auftrag der IBK-Regierungschefs wurde die regionale Zusammenarbeit der Partner im Gesundheitswesen während der SARS CoV2-Pandemie verstärkt: regelmässiger Austausch der Gesundheitsämter, Abstimmung grenzüberschreitende Meldewege und Meldestellen, IBK-Webplattform für Behörden zum Austausch von Lageberichten, Testkonzepten oder Impfstragien (siehe IBK-Broschüre Dez. 2020, PDF, 3.2MB).
Die Corona-Pandemie führt deutlich vor Augen, dass
Bedrohungen von Sicherheit und Gesundheit in der modernen Welt vielfach nicht
mehr innerhalb von Landesgrenzen beherrschbar sind – erst recht
nicht in einer hochvernetzen Grenzregion.
Folgende Adressen führen zu den offiziellen Informationsseiten der Staaten, Länder, Kantone und Landkreise zur aktuellen Situation und zu gültigen Bestimmungen in der Corona-Pandemie:
https://www.bundesregierung.de/coronavirus
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/ oder unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-fragen-und-antworten/
https://www.lrakn.de/coronavirus
https://www.bodenseekreis.de/corona
https://www.landkreis-sigmaringen.de/coronavirus
Nachbarkreise im Grenzraum:
WT: https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/informationen-zum-neuartigen-coronavirus
LÖ: https://www.loerrach-landkreis.de/corona
TUT: https://www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles/Informationen-zum-Coronavirus
VS: https://www.lrasbk.de/coronavirus
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
https://www.landkreis-lindau.de/Coronavirus
https://www.oberallgaeu.org/de/gesundheit-von-mensch-und-tier/gesundheitsamt/corona.html
https://kempten.de/corona-20314.html
https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus.html
https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html
Nachbarkantone im Grenzraum:
AG: https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/coronavirus.jsp
BS: https://www.coronavirus.bs.ch
BL: https://www.baselland.ch/corona
GR: https://www.gr.ch/coronavirus
https://www.regierung.li/coronavirus
Auch aufgrund der regionalen Zusammenarbeit konnten pauschale Grenzschliessungen in der zweiten Welle der Pandemie vermieden werden. Im Auftrag der IBK-Regierungschefs wurde die regionale Zusammenarbeit der Partner im Gesundheitswesen während der SARS CoV2-Pandemie verstärkt: regelmässiger Austausch der Gesundheitsämter, Abstimmung grenzüberschreitende Meldewege und Meldestellen, IBK-Webplattform für Behörden zum Austausch von Lageberichten, Testkonzepten oder Impfstragien (siehe IBK-Broschüre Dez. 2020, PDF, 3.2MB).
Die Corona-Pandemie führt deutlich vor Augen, dass Bedrohungen von Sicherheit und Gesundheit in der modernen Welt vielfach nicht mehr innerhalb von Landesgrenzen beherrschbar sind – erst recht nicht in einer hochvernetzen Grenzregion.