(Stand 17.02.2021, 18:00 Uhr)
Harter Lockdown wird fortgesetzt
– kleiner Grenzverkehr eingeschränkt
Der Lockdown zur Eindämmung der Pandemie wird in allen
Ländern rund um den Bodensee fortgesetzt. Die Massnahmen
unterscheiden sich je nach Land, sind im Kern aber ähnlich. Sie wirken
sich teils erheblich auf den kleinen Grenzverkehr aus. Was wo zu beachten ist
erfahren Sie auf den offiziellen
Corona-Seiten der Länder, Kantone und Landkreise.
Die Neuansteckungen sinken fast überall im Bodenseeraum
weiter. Die 7-Tages-Inzidenz
(Neuinfektionen letzte 7 Tage pro 100‘000 Ew.)
liegt derzeit im deutschen Bodenseeraum bei 44, im Schweizer Teil bei etwa 73,
in Liechtenstein bei 34 und in Vorarlberg bei knapp unter 70. Damit liegen die
ersten Regionen erstmals unter der als besonders kritisch angesehenen Marke von
50. Regional sind aber immer wieder Anstiege zu verzeichnen, was mit den
Virusvarianten zusammenhängen könnte. Das Infektionsgeschehen kann
vielfach nicht klar nachvollzogen werden. Etliche Ansteckungen geschehen im
privaten Bereich, teils gibt es Häufungen in Einrichtungen oder Betrieben.
Neue Virusvarianten
bereiten Sorge
In Deutschland
wird der Shutdown bis 7. März verlängert mit den bisherigen
Einschränkungen (z.B. bei privaten Treffen, FFP2-Maskenpflicht im ÖV,
Einzelhandel). Baden-Württemberg
und Bayern
haben ihre Verordnerungen entsprechend
verlängert. In beiden Länder sollen
Grundschulen und Kitas ab 22.2. wieder unter Einschränkungen öffnen.
Österreich befindet sich im Lockdown, vorerst bis inklusive 17.2., mit
möglicher Fortsetzung bis Ostern. Mit der 4.Covid-Schutzverordnung
wurden vorsichtige Lockerungen gemacht (Schulen, Handel), verbunden mit
Testpflichten oder FFP2-Maskenpflicht. Termine für körpernahe
Dienstleistungen können mit negativem PCR- oder Antigen-Test gemacht
werden. Generell werden viele Berufsgruppen regelmässig
getestet. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bleiben vorerst,
auch Hotels und Gastronomie bleiben bis Ende Februar geschlossen.
In der Schweiz gelten bis
Ende Februar weiterhin die vom Bundesrat beschlossen schärferen Massnahmen. Die Kantone
haben teils strengere Regelungen eingeführt, die bei guter Entwicklung
voraussichtlich Ende Februar entfallen.
Sorgen bereiten vor allem die beiden hochansteckenden
Virusvarianten, die in Grossbritannien und Irland
sowie in Südafrika zu einem raschen Wiederanstieg der Ansteckungen
geführt haben. Mittlerweile ist auch im ganzen Bodenseeraum ein Teil der
Neuansteckungen auf die britische Mutation zurückzuführen.
Auswirkungen auf die
Grenzen
Nach wie vor stellen die Gesundheitsämter im IBK-Raum
kein auffälliges Infektionsgeschehen über die Landesgrenzen fest. Das
weitgehende Offenhalten der Grenzen für Grenzpendler oder familiäre
Besuche bewährt sich bisher und soll auch in allen Ländern so
fortgesetzt werden. Für regionale Alltagswege bestehen allerdings
Einschränkungen. Teils gelten Testpflichten inzwischen auch für
Pendler.
Was ist bei der Einreise zu beachten?
In jedem Fall müssen Einreisende beim Aufenthalt die
gültigen Ausgangsbeschränkungen sowie Hygiene- und Abstandregelungen
vor Ort einhalten!
Einreise nach Deutschland:
In Deutschland gilt ab 14.1.2021 die
Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes für Einreisen aus
Risikogebieten, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebieten (aktuelle Liste beim RKI) eine generelle Test- und
Anmeldepflicht unter einreiseanmeldung.de. Für
Risikogebiete – wozu u.a. auch A, CH und FL zählen – gibt es
davon Ausnahmen, z.B. für den kleinen Grenzverkehr bei Aufenhalten
unter 24h, bei Aufenthalten unter 72h (z.B. für Besuche von Verwandten in
direkter Linie, Ehegatten, Lebensgefährten, für Berufsverkehr und
für Grenzgänger). Für Hochinzidienz-
und Virusvariantengebiete gibt es keine derartigen Ausnahmen (Infos der Bundesregierung für Reisende). Zur
Testpflicht hat Bayern
ergänzende Regelungen erlassen, u.a. eine wöchentliche
Testpflicht für Grenzgänger.
Nach der Einreise gelten unmittelbar die
Einreise-Quarantäneverordnungen der Länder: Baden-Württemberg
und Bayern.
In Baden-Württemberg gilt nach wie vor die 24h-Regel für Besuche im
kleinen Grenzverkehr – allerdings nicht mehr zu ausschließlich
touristischen Zwecken oder zum Einkauf (Einkauf auf dem Heimweg von der Arbeit
bleibt aber erlaubt). Auch Aufenthalte unter 72h z.B. für Besuche von
Verwandten in direkter Linie, Ehegatten, Lebensgefährten, für
Berufsverkehr und für Grenzgänger sind ausgenommen. Ebenso
können wieder Einreisende, die an Corona erkrankt waren (bestätigt
durch PCR-Test) und wieder genesen sind, von der Quarantäne befreit
werden. Bayern erlaubt dagegen keine Ausnahmen.
Einreisende sollten sich unbedingt vorgängig über
die aktuellen Regelungen in Baden-Württemberg
und Bayern
informieren (Links
s. unten).
Einreise nach Österreich: Derzeit
müssen auch Grenzgänger negative Tests vorlegen und sich Anmelden
Für die Einreise nach Österreich gilt bis vorerst
7.2.2021 eine grundsätzliche Quarantänepflicht von 10 Tagen bei
Einreise aus Risikogebieten, wozu u.a. Deutschland, die Schweiz und Liechteinstein gehören. Seit 15.1. ist die Einreise
zwingend anzumelden über ein Online-Einreise-Formular;
ein „Frei-Testen“ ist frühestens nach 5 Tagen mit negativem
PCR- oder Antigentest möglich; Ausnahmen von der Quarantäne gibt es
weiterhin – ab 10.2. jedoch nur nur noch mit
wöchentlichem negativem PCR- oder Antigentest oder mit ärtzlichem
Zeugnis – für regelmässige Pendler zu
Arbeits- oder Studienzwecken, regelmässige
Besuche der Familie oder Lebenspartner, berufliche Gründe,
Güterbeförderung, unvorhersehbare und unverschiebbare
familiäre Anlässe oder Personenbetreuung. Aktuelle Regelung im
Detail: FAQ
Land Vorarlberg.
Einreise in die Schweiz und nach Liechtenstein:
Ab dem 8. Februar 2021 besteht bei der Einreise in die
Schweiz folgende Melde-, Test- und Quarantäne-Pflicht:
Einreisende mit Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug (nicht mit Auto oder zu Fuss) aus Gebieten ohne erhöhtes
Ansteckungsrisiko, müssen sich vorgängig unter swissplf.admin.ch
anmelden. Grenzgänger aus Baden-Württemberg und Bayern sind von
dieser Meldepflicht ausgenommen. Alle Einreisenden mit dem Flugzeug müssen
zudem einen negativen PCR-Test (<72h) vorweisen.
Für alle Einreisende, die in den letzten 10 Tagen in
einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (s. Liste) ist die Anmeldung obligatorisch. Ebenso besteht
Test- und Quarantänepflicht mit bestimmten Ausnahmen (z.B. im Transit, bei
wichtigen und dringenden beruflichen und medizinischen Gründen, für
Warenverkehr, bei Kultur- und Sportanlässen mit Schutzkonzept). Details
siehe Covid-19-Verordnung "Massnahmen
im Bereich des internationalen Personenverkehrs".
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit verstärkt
Auch aufgrund der regionalen Zusammenarbeit konnten
pauschale Grenzschliessungen in der zweiten Welle der
Pandemie vermieden werden. Im Auftrag der IBK-Regierungschefs wurde die
regionale Zusammenarbeit der Partner im Gesundheitswesen während der SARS
CoV2-Pandemie verstärkt: regelmässiger
Austausch der Gesundheitsämter, Abstimmung grenzüberschreitende
Meldewege und Meldestellen, IBK-Webplattform für Behörden zum
Austausch von Lageberichten, Testkonzepten oder Impfstragien (siehe IBK-Broschüre
Dez. 2020, PDF, 3.2MB).
Die Corona-Pandemie führt deutlich vor Augen, dass
Bedrohungen von Sicherheit und Gesundheit in der modernen Welt vielfach nicht
mehr innerhalb von Landesgrenzen beherrschbar sind – erst recht
nicht in einer hochvernetzen Grenzregion.