(Stand 19.01.2021, 18:00 Uhr)
Harter Lockdown wird fortgesetzt
– kleiner Grenzverkehr eingeschränkt
Der Lockdown zur Eindämmung der Pandemie wird in allen
Ländern rund um den Bodensee fortgesetzt. Die Massnahmen
unterscheiden sich je nach Land, sind im Kern aber ähnlich. Sie wirken
sich teils erheblich auf den kleinen Grenzverkehr aus.
Was wo genau gilt, ist den offiziellen
Seiten der Länder, Kantone und Landkreise zu Corona zu entnehmen.
Die Neuansteckungen sind überall auf hohem Niveau
stabil, teilweise leicht sinkend. Die 7-Tages-Inzidenz
(Neuinfektionen letzte 7 Tage pro 100‘000 Ew.)
liegt zwischen rund 150 im deutschen Bodenseeraum, etwas unter 200 im Schweizer
Teil des IBK-Raum, 170 in Liechtenstein und etwas
über 100 in Vorarlberg und damit weit über der als kritisch
angesehenen Marke von 50. Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor nicht ganz
klar nachvollzogen werden. Etliche Ansteckungen geschehen in Heimen oder im
privaten Bereich.
Neue Virusvarianten
bereiten Sorge
In Deutschland
wurde der Shutdown von 11.1. vorerst bis Ende Januar verlängert und teils
verschärft (z.B. bei privaten Treffen, FFP2-Maskenpflicht im ÖV in
Bayern). Baden-Württemberg
und Bayern
haben ihre Ausgangsbeschränkungen (zwischen 20-5 Uhr bzw. 21-5 Uhr) entsprechend
bis 31.1. verlängert. Weiter begrenzt wurden etwa private Treffen und
Österreich befindet sich im dritten Lockdown
bis zunächst 24. Januar. Auch der Schweizer
Bundesrat hat am 13.1. verschärfte Massnahmen
bis Ende Februar beschlossen. Die Kantone
können zusätzlich strengere Regelungen einführen. Sorgen
bereiten vor allem die beiden hochansteckenden Virusvarianten, die in Grossbritannien, Irland und Südafrika zu einem raschen
Wiederanstieg der Ansteckungen geführt haben.
Auswirkungen auf die
Grenzen
Nach wie vor stellen die Gesundheitsämter im IBK-Raum
kein auffälliges Infektionsgeschehen über die Landesgrenzen fest. Das
Offenhalten der Grenzen für Grenzpendler oder familiäre Besuche
bewährt sich bisher und soll auch in allen Ländern so fortgesetzt
werden. Für regionale Alltagswege bestehen allerdings
Einschränkungen. bestehende Ausnahmen etwa von allerdings begrenzt.
Was ist bei der Einreise zu beachten?
In jedem Fall müssen Einreisende beim Aufenthalt die
gültigen Ausgangsbeschränkungen sowie Hygiene- und Abstandregelungen
vor Ort einhalten!
Einreise nach Deutschland:
In Deutschland gilt ab 14.1.2021 die Coronavirus-Einreiseverordnung
des Bundes für Einreisen aus Risikogebieten, Hochinzidenzgebiete und
Virusvariantengebieten (aktuelle Liste beim RKI) eine generelle Test- und
Anmeldepflicht unter einreiseanmeldung.de. Für
Risikogebiete – wozu u.a. auch A, CH und FL zählen – gibt es davon
Ausnahmen, z.B. für den kleinen Grenzverkehr bei Aufenhalten
unter 24h, bei Aufenthalten unter 72h z.B. für Besuche von Verwandten in
direkter Linie, Ehegatten, Lebensgefährten, für Berufsverkehr und
für Grenzgänger). Für Hochinzidienz-
und Virusvariantengebiete gibt es keine Ausnahmen (Infos der Bundesregierung für Reisende). Zur
Testpflicht hat Bayern
ergänzende Regelungen erlassen, u.a. eine wöchentliche Testpfllicht für Grenzgänger.
Nach der Einreise gelten unmittelbar die
Einreise-Quarantäneverordnungen der Länder Baden-Württemberg
und Bayern.
In Baden-Württemberg gilt nach wie vor die 24h-Regel für Besuche im
kleinen Grenzverkehr – allerdings nicht mehr zu ausschließlich
touristischen Zwecken oder zum Einkauf (Einkauf auf dem Heimweg von der Arbeit
bleibt aber erlaubt). Auch Aufenthalte unter 72h z.B. für Besuche von
Verwandten in direkter Linie, Ehegatten, Lebensgefährten, für
Berufsverkehr und für Grenzgänger sind ausgenommen. Ebenso
können wieder Einreisende, die an Corona erkrankt waren (bestätigt
durch PCR-Test) und wieder genesen sind, von der Quarantäne befreit
werden. Bayern erlaubt dagegen keine Ausnahmen.
Einreisende sollten sich unbedingt vorgängig über die
aktuellen Regelungen in Baden-Württemberg
und Bayern
informieren (Links
s. unten).
Einreise nach Österreich:
Für die Einreise nach Österreich gilt bis vorerst
24.01.2021 eine grundsätzliche Quarantänepflicht von 10 Tagen bei
Einreise aus Risikogebieten, wozu u.a. Deutschland, die Schweiz und Liechteinstein gehören. Neu ist ab 15.1. eine
Verpflichtung zur Registrierung der Anmeldung (Online-Einreise-Formular);
Freitesten ist frühestens nach 5 Tagen mit negativem PCR- oder Antigentest
möglich; Ausnahme z.B. für berufliche Gründe, Pendler zu
Arbeits- oder Studienzwecken, Güterbeförderung, intensive
grenzüberschreitende familiäre Beziehungen oder Lebenspartner,
Personenbetreuung. Aktuelle Regelung s. FAQ
Land Vorarlberg.
Damit können Menschen, die in der Bodenseeregion wohnen
und es gewohnt sind, zum Einkaufen, Wandern oder Tanken ins benachbarte
Vorarlberg zu fahren, das in nächster Zeit nicht mehr machen.
Einreise in die Schweiz und nach Liechtenstein:
Keine Beschränkungen für Reisende aus A, CH, FL
und DE (ohne Test und Quarantäne). Zudem grundsätzliche Ausnahme
für Grenzregionen trotz entsprechender Inzidenz aufgrund des engen
wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austauschs. Einreise mit
Quarantäne-Pflicht (10 Tage) aus dem Bundesland Sachsen (D).
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit verstärkt
Auch
aufgrund der regionalen Zusammenarbeit konnten pauschale Grenzschliessungen in der zweiten Welle der Pandemie
vermieden werden. Im Auftrag
der IBK-Regierungschefs wurde die regionale Zusammenarbeit der Partner im
Gesundheitswesen während der SARS CoV2-Pandemie verstärkt:
regelmässiger Austausch der Gesundheitsämter, Abstimmung
grenzüberschreitende Meldewege und Meldestellen, IBK-Webplattform für
Behörden zum Austausch von Lageberichten, Testkonzepten oder Impfstragien (siehe IBK-Broschüre
Dez. 2020, PDF, 3.2MB).
Die Corona-Pandemie führt deutlich vor Augen, dass
Bedrohungen von Sicherheit und Gesundheit in der modernen Welt vielfach nicht
mehr innerhalb von Landesgrenzen beherrschbar sind – erst recht
nicht in einer hochvernetzen Grenzregion.