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Gemeinsam für die Region: Förderung für grenzüberschreitende Projekte

Bis 30.09.2017 beim IBK-Kleinprojektefonds bewerben!

Bild: Tanzperformance einer Jugendgruppe
Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände, die mit einer Partnerorganisation aus einem anderen Land ein Projekt planen, können wieder Fördermittel aus dem Kleinprojektefonds der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) beantragen. Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung. Eine internationale Jury entscheidet über die Anträge.

„Der IBK-Kleinprojektefonds unterstützt den Austausch und die Begegnung von Bürgerinnen und Bürgern über die Landesgrenzen und stärkt so die grenzüberschreitenden Beziehungen und das gegenseitige Verständnis", so Klaus-Dieter Schnell, Geschäftsführer der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK). „Wenn Partner grenzüberschreitend zusammen arbeiten, können Vertrauen und Mehrwert entstehen und die Grenzen im Kopf abgebaut werden."

Zwei Fördermöglichkeiten

Der IBK-Kleinprojektefonds unterstützt einerseits kleine, auch punktuelle grenzübergreifende Begegnungsprojekte mit bis zu 2.500 Euro aus Mitteln der IBK-Mitgliedsländer, z.B. gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen zu grenzüberschreitenden Themen. Das vereinfachte Antragsverfahren ist für jedermann machbar.

Andererseits werden auch grenzüberschreitende Kleinprojekte gefördert, die auf längerfristige Kooperationen zielen und zu einer nachhaltigen Entwicklung der Modellregion Bodensee beitragen. Dies können etwa Konzepte zur fachlichen Zusammenarbeit oder zur Vernetzung über Grenzen hinweg sein. Die Kleinprojekte können ein Gesamtvolumen von etwa 50.000 Euro haben und Fördermittel von bis zu 25.000 Euro pro Projekt beantragen. Die Förderung kommt aus dem Interreg-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein", welches von der EU mit Beteiligung aus der Schweiz und Liechtenstein finanziert wird. Eine internationale Jury der IBK entscheidet über die Anträge beider Förderkategorien.

Projektpartner aus dem IBK-Gebiet

Für eine Förderung ist entscheidend, dass Projektpartner von mindestens zwei Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes zusammenarbeiten. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein. Auch Partner aus dem weiteren Interreg-Programmgebiet (www.interreg.org) können mitwirken. Thematisch kommen etwa Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt, Soziales, Tourismus, Regionalentwicklung und Standortförderung in Frage.
 
IBK bietet Beratung an
                                                                             
Interessenten können sich bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz beraten und prüfen lassen, ob ihr Vorhaben für eine Förderung geeignet wäre. Weitere Informationen zu den Förderkriterien sowie Antragsformulare stehen auf der Homepage der IBK unter http://www.bodenseekonferenz.org/kleinprojekte zur Verfügung.

Die nächste Einreichfrist ist der 30. September 2017. Beratung und Unterstützung bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz, Katja Heller, Tel. +49 (0) 7531/5 27 22, kleinprojekte@bodenseekonferenz.org.
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