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Öffentliches Vernehmlassungsverfahren beendet

 

Zum 15. März 2008 endete die dreimonatige Anhörungsfrist für ein erneuertes Leitbild. In dieser Zeit sind über 80 Stellungnahmen eingegangen, die von den IBK-Gremien beraten und bearbeitet werden. Die Internationale Bodenseekonferenz dankt allen Personen und Institutionen die sich an dem Verfahren beteiligt haben.

 

Nach über zehnjähriger Arbeit auf der Grundlage des bisherigen Bodensee-Leitbildes aus dem Jahre 1994 sind in der Bodenseeregion neue Schwerpunkte in den Vordergrund getreten, und der Mitgliederkreis der IBK hat sich um den Kanton Zürich und das Fürstentum Liechtenstein erweitert. Die Regierungschefs der IBK haben deshalb am 2. Dezember 2005 beschlossen, das Bodensee-Leitbild aus dem Jahre 1994 diesen neuen Herausforderungen und Gegebenheiten anzupassen und dafür eine Projektorganisation aufzubauen. Anlässlich der Regierungschefkonferenz der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) vom 7. Dezember 2007 wurde ein Entwurf für ein Leitbild der IBK für den Bodenseeraum sowie ein Massnahmenkatalog zu diesem Leitbild für die öffentliche Vernehmlassung bzw. Anhörung freigegeben. Wichtige grenzüberschreitende Institutionen und Organisationen im Einzugsgebiet der Internationalen Bodenseekonferenz wurden dazu direkt angeschrieben und alle weiteren Institutionen wurden über die Medien zur öffentlichen Vernehmlassung eingeladen.

 

Das Bodenseeleitbild aus dem Jahr 1994

 

Das Bodenseeleitbild enthält die Ziel- und Entwicklungsvorstellungen der IBK-Mitgliedsländer und Kantone für den Bodenseeraum.

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