1. Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen des EU-Förderprogramms Interreg IIIA "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein"
Das Interreg-Programm der EU (vgl. www.interreg.org) hat die nachhaltige Weiterentwicklung der Region zum Ziel. Das Interreg IIIA-Programm gilt für den Zeitraum 2000-2006. In diesem Zeitraum stehen 17,9 Millionen Euro EU-Mittel und 3,8 Millionen Euro Schweizer Bundesmittel für Projekte (siehe unten) zur Verfügung. Im Jahr 2007 startet das Interreg-Programm "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" mit seiner nunmehr vierten Förderperiode, die bis ins Jahr 2015 reicht, neu durch. Angesichts einer verbesserten Mittelausstattung - auf EU-Seite stehen rund 24 Millionen Euro zur Verfügung - ist mit einem deutlichen Schub für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu rechnen.
Fördergebiet
- Auf deutscher Seite der Bodenseekreis, die kreisfreie Stadt Kempten, die Landkreise Konstanz, Lindau, Oberallgäu, Ravensburg, der Schwarzwald-Baar-Kreis sowie die Landkreise Sigmaringen, Tuttlingen, Waldshut und ab 2007 erweitert um den Landkreis Unterallgäu und die kreisfreie Stadt Memmingen.
- Österreich ist durch das Land Vorarlberg beteiligt.
- Das Fürstentum Liechtenstein.
- In der Schweiz die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau und Zürich.
Nähere Informationen zum Interreg-Programm "Alpenrhein-Bodensee-Hochrein" finden Sie im Internet unter:













