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Donnerstag, den 17. Juli 2008

Auftaktveranstaltung zum neuen Interreg IV-Programm

"Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein"

 

Rund 160 Teilnehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben sich am Donnerstag, 17. Juli 2008, in Friedrichshafen über Fördermöglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen des neuen Interreg IV-Programms "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" informiert.

 

Das neue Programm verfügt über die Förder­schwer­punkte „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Innovation" sowie „Standortqualität und Ressourcenschutz". In diesem Rahmen können grenzüber­schreitende Projekte unter anderem in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur, Bildung, Forschung, Arbeitsmarkt und Beschäftigung, Standortattraktivität, Raumplanung, Umwelt- und Naturschutz, Kultur sowie Gesundheit und Soziales mit bis zu 60 Prozent ihrer Kosten gefördert werden. Hierfür stellt die EU-Kommission allein für den Baden-Württemberg, Bayern und Vorarlberg betreffenden Gebietsteil rund 24 Millionen und damit rund sechs Millionen Euro mehr als bisher zur Verfügung. Auf Schweizer Seite bringen neben dem Schweizer Bund zukünftig auch die Kantone eigene Fördermittel ein, was einer Verdoppelung der Fördermittel auf acht Millionen Euro gleichkommt. Zusammen mit der Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein in Höhe von einer Millionen Euro stehen so bis 2013 für die Förderung von grenzüberschreitenden Projekten rund 33 Millionen Euro zum Abruf bereit.

 

Angesichts von über 140 bereits konkret vorliegenden Projektideen wird mit einem neuen, deutlichen Schub für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit rund um den Bodensee und entlang des Alpen- und Hochrheins gerechnet.

 

Weitere Informationen zum neuen Programm finden sich im Internet unter http://www.interreg.org/

 

Interreg ist ein Programm der Europäischen Kommission zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, an dem sich auch Nicht-EU-Staaten beteiligen können.

 

Zum Fördergebiet gehören auf deutscher Seite der Bodenseekreis, die kreisfreien Städte Kempten und Memmingen, die Landkreise Konstanz, Lindau, Oberallgäu, Unterallgäu und Ravensburg, der Schwarzwald-Baar-Kreis sowie die Landkreise Sigmaringen, Tuttlingen und Waldshut. Österreich ist durch das Land Vorarlberg beteiligt. Zum Programmgebiet gehören ferner das Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz die Kantone Aargau, Appenzell Ausser­rhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich.

 

Förderfähig sind Projekte, an denen sich Projektpartner aus mindestens zwei verschiedenen Ländern, wovon eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss, beteiligen.

 

Förderanträge können sowohl von privaten und juristischen Personen, sonstigen Institutionen als auch von öffentlichen Trägern gestellt werden.

 

Ansprechpartner in Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Tübingen, Gregor Cornelsen, Konrad-Adenauer-Str. 20, D-72072 Tübingen, Telefon 07071/757-3240, Telefax 07071/757-93240,

E-Mail: gregor.cornelsen@rpt.bwl.de.

 

Impressum:

Der Bodensee-Informationsdienst ist ein Mediendienst der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) -

Kommission Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.)

  

Redaktion:

Andrea Beck-Ramsauer, Klaus-Dieter Schnell (verantwortlich), Geschäftsführer der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK)

Fon: 0049-7531-52722 / Fax: 0049-7531-52869

E-Mail: info@bodenseekonferenz.org

 

Vertrieb:

Geschäftsstelle der IBK

Benediktinerplatz 1 / D-78467 Konstanz oder Postfach 1914 / CH-8280 Kreuzlingen

E-Mail: info@bodenseekonferenz.org / Internet: www.bodenseekonferenz.org

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