Gesundheit und Soziales
![]()
Beim Gesundheitswesen und im sozialen Bereich soll die Zusammenarbeit in der Bodenseeregion weiter verbessert werden; entsprechende Einrichtungen sollen grenzüberschreitend genutzt werden. Einrichtungen im Gesundheitsbereich werden in der Bodenseeregion, unter anderem als Folge des Grenzgängerwesens oder der guten Ausstattung in grenznahen großen zentralen Orten, schon heute vielfach über die Grenze in Anspruch genommen. Allerdings erschweren die unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Bodenseeanrainer die Behandlung von Patienten aus den Nachbarstaaten. Das deutsch-schweizerische Sozialabkommen regelt, dass die Krankenkassen eine Behandlung von Patienten in den Nachbarstaaten nach vorheriger Zustimmung bis zur Höhe vergleichbarer geltender Sätze im Inland übernehmen (grundsätzlich sollen Versicherte Leistungen im Inland nutzen). Grenzgänger und in Büsingen am Hochrhein wohnende Personen können sich ohne Zustimmung der Krankenkassen in der Schweiz behandeln lassen.
Ausbau der Zusammenarbeit
Im Falle von Spezialbehandlungen (zum Beispiel Strahlenbehandlung Krebskranker) konnte erreicht werden, dass die gesamten Kosten einer Strahlenbehandlung in der Schweiz von deutschen Krankenkassen voll übernommen werden. Der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen sozialen und medizinischen Einrichtungen ist vorgesehen. Die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, vor allem Jugendliche und Senioren, sollen stärker als bisher in die Grenzüberschreitende Zusammenarbeit einbezogen werden. Die Verminderung von Problemen durch Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, soll angegangen werden.
Im Bereich der Drogen- und Aidshilfe bestehen Ansätze für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die in der Zukunft noch weiter ausgebaut werden soll.
Verflechtungen und Kooperationen bestehen auch im gesundheitlichen Schul- und Ausbildungsbereich.
Beim Gesundheitswesen und im sozialen Bereich soll die Zusammenarbeit in der Bodenseeregion weiter verbessert werden; entsprechende Einrichtungen sollen grenzüberschreitend genutzt werden. Der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen sozialen und medizinischen Einrichtungen ist vorgesehen. Die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, vor allem Jugendliche und Senioren, sollen stärker als bisher in die grenzüberschreitende Zusammenarbeit einbezogen werden.
![]()
Fachtagung "Grenzenlos dicht ?!" zur Alkoholprävention am 16.11.2007 im Landratsamt Konstanz
Dokumente zum 2. IBK-Symposium für "Gesundheitsförderung und Prävention" am 11. Mai 2005 im Festspielhaus in Bregenz:
![]()
Bodensee-Informationsdienst zum Kongress "Gesundheit ohne Grenzen"
Mobilität von Gesundheitsdienstleistungen rund um den Bodensee
am Montag, 4. Juli 2005 im Konzil in Konstanz: